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Benefiz-Kunst-Auktion zu Gunsten der Berliner Aidshilfe e.V.
Am 07.12.2002, um 15.00h führen der Inner Wheel Club
- Berlin und das Auktionshaus Quentin eine Benefiz-Kunst-Auktion unter
der Schirmherrschaft Frau Dr. Dr. Hanna-Renate Laurien durch. Zur Versteigerung
kommen gesponserte Kunstwerke u.a. von Angulanza, Dickel, Dommus, Dosedla,
Estler, Fussmann, Götz, Grüß, von Kameke, Kasan, Kollwitz,
Kühn, Kurgan, Lang, Lomberg, Schatz, Schürmann, Stelzmann, Tübke,
Vasarely, Zander....u.a.
Es kommen zum Aufruf Kunstmappen aus d. 20. Jhd. Bilddokumente, Gedruckte
Herbarien....u.a.
Einlieferungen werden gern mit Dank entgegengenommen !
Versteigerungsbedingungen
1. Der gesamte Erlös der Auktion kommt der "Berliner Aids-Hilfe
e.V." zugute, die von dem Inner-Wheel-Club Berlin und dem Auktionshaus
Quentin GmbH durch diese Auktion unterstützt wird.
Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind Spenden benannter
und unbenannter Spender, darum wird auch kein Aufgeld erhoben.
2. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können
vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden. Die Sachen sind
gebraucht. Die Katalogbeschreibungen sind keine zugesichterten Eigenschaften
im rechtlichen Sinne. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für
Mängel und die Vollständigtkeit und Richtigkeit der Katalogbeschreibungen.
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des Kataloges
zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder
zurückzuziehen.
4. Jeder Bieter hat vor Beginn der Auktion seinen Namen und Anschrift
anzugeben. Dies gilt auch, wenn er sich als Vertreter an der Auktion beteiligt.
In diesem Falle hat er zusätzlich den Namen, die Anschrift des zu
Vertretenden anzugeben. Im Zweifel erwirbt der Bieter im eigenem Namen
und Rechnung.
5. Um die Ausführung "Schriflicher Gebote" sicher zustellen,
müssen diese beim Versteigerer drei Stunden vor Auktionsbeginn eingehen.
Zur wirksamen Abgabe eines "Schriflichen Gebotes" ist die genaue
Angabe der Person oder Firma des Bieters sowie die Lot.-Nummer (Positions-Nummer)
erforderlich. Mit der Abgabe des Gebotes muß eine Telefonnummer
angegeben werden, unter welcher der Bieter regelmäßig zu erreichen
ist.
6. Aus technischen Gründen können während der Auktion keine
telephonischen Gebote gemacht werden.
7. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Ausruf an den Höchstbietenden.
Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme.
8. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht zu
vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer über.
Das Eigentum an den ersteigerten Sachen geht erst mit vollständigem
Zahlungseingang an den Erwerber über.
9. Der Kaufpreis wird mit dem Zuschlag fällig und ist an die Veranstalter
in Bar EURO zu bezahlen.
10. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach der
Auktion in Empfang zu nehmen.
11. Die Abgabe eines Gebotes bedeutet die Anerkennung dieser Versteigerungsbedingungen.
Es gilt die "Salvatorische Klausel".
Niklas Quentin
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